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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Lieber Reisegast

wir werden uns alle Mühe geben, ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir bringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich. Wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Der Anmelder haftet auch für die anderen von ihm angemeldeten Teilnehmer. Sie erhalten in angemessener Zeit nach der Anmeldung eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt des Reiseveranstalters ergeben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, dann haben Sie das recht, innerhalb 10 tagen nach Kenntnisnahme zurückzutreten. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Gast und für den Reiseveranstalter nach Ablauf dieser Frist verbindlich. 

2. Bezahlung

Bei der Anmeldung leisten Sie eine Anzahlung in bar. Sie beträgt 15,-€ pro Person. Den Restbetrag bezahlen Sie 14 Tage vor der Fahrt laut Rechung. Bei kurzfristigen Anmeldungen wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Wir werden Ihre Anzahlung unverzüglich zurückerstatten, falls wir ihre Buchung nicht bestätigen können und Sie unser Ersatzangebot nicht angenommen haben. Kosten für Nebenleistungen wir die Besorgung von Visa etc. Sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen sind im Reisepreis nicht enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte extra an das Reisebüro.

3. Leistungen, Preise

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reisebestätigung, die darauf Bezug nehmen.

4. Gepäckbeförderung

Alle Gegenstände, die der Reisende während der gebuchten Fahrt benötigt, werden kostenlos befördert. Separates Gepäck und Geräte aller Art können nicht mitgeführt werden. Wir bitten Sie, die Gepäckstücke selbst ausreichend zu kennzeichnen. Tiere können nicht mitgenommen werden.

5. Unterbringung, Verpflegung

Am Zielort werden Sie entsprechend ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Bei Auslandsreisen erwartet Sie in der Regel die landesübliche Küche. Sollten Sie entgegen unseren Erwartungen mit der Unterbringung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich unverzüglich an unsere örtliche Reiseleitung bzw. an den Busfahrer. Reiseverlängerung: Reiseverlängerungen sind generell nur auf Anfrage möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

6.Leistungs- und Preisänderungen

Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten oder der Routen während der Reise entscheidet der Busfahrer. Wir wollen unser Angebot ständig erweitern und verbessern, weil das unsere Gäste von uns erwarten. Das macht eine vorausschauende Planung notwendig, die auch neue, moderne und viel versprechende Objekte unter Vertrag nimmt, die erst zu Saisonbeginn fertig werden, also lange nachdem die Prospekte der Veranstalter erschienen sind. Sollten die ausgeschriebenen Hotels, Bungalows oder Appartements zum vereinbarten Reisetermin nicht fertig gestellt oder nicht in Betrieb genommen worden sein oder sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Ihnen solche Änderungen unverzüglich mitteilen, sofern uns das möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Evt. Gewährleitungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch Leistungsänderungen erheblich verändert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Falls Sie nicht Zurück- treten, sind evt. Ansprüche auf Minderung beschränkt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung der Preise möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren innerhalb 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.

7.Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Veranstalter eingeht. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. Wenn Sie zurücktreten, auch wenn die Reise unsererseits noch nicht bestätigt worden ist, oder wenn Sie die Reise nicht antreten, behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Davon werden ersparte Aufwendungen, evtl. Vorteile einer anderweitigen Verwertung oder sonstige Ersparnisse abgezogen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt: Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 25,- Pro Person, bei Tagesfahrten € 10,- pro Person, vom 29-21 Tag vor Reiseantritt 30 % (mindestens aber die o.g. Beträge), vom 20.-11.Tag vor Reiseantritt vor Reiseantritt 50% vom 10.-2.Tag vor Reiseantritt 80% 1.Tag sowie Nichtanreise 90% des Reisepreises. Hierbei ist es unerheblich, ob die gesamte Gruppe oder nur einzelne Teilnehmer der Gruppe von der Reise oder einzelner Bestandteile zurücktreten. Auf Ihrem Wunschnehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis 30 Tage vor Reiseantritt keine Gebühren erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung. Eine Umbuchung einen Tag nach der o.g. Frist wird wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Sie können bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe hat (z.B. Spezielle Erfordernisse für diese Reise, gesetzliche Verbote etc). Bei Widerspruch durch den Reiseveranstalter gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

8.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 

Der Veranstalter kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starken Maß  vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistung erlangt werden, einschließlich evt. Erstattungen durch Leistungsträger. Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten: Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktritterklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn der Veranstalter die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten müßte, um die Reise durchzuführen. Voraussetzung ist, daß der Veranstalter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die vertraglichen Reiseleistungen zu erbringen /z.B. Durch Ersatzbeförderung. Änderung der Reiseroute etc.)und daß er die Umstände, die den Rücktritt erforderlich machen, nicht zu vertreten hat. Sie erhalten in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, es sei denn, daß Sie von einem Ersatzangebot Gebrauch machen. Jederzeit vor Reiseantritt, wenn ein Leistungsträger in Konkurs geht. Sie erhalten in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, es sei denn, daß Sie von einem Ersatzangebot gebrauch machen.  Außergewöhnliche Umstände. Der Reiseveranstalter bzw. die Rederei kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erscheint, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. Durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihrer Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen z.B. Entzug der Landesrechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos), Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse, Zerstörung von Unterkunftsstätten, Betriebseinstellungen von Dienstleistungsträgern oder technische Defekte am Transportgerät.

9.Haftung:

Wir halten im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung: die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.): die Richtigkeit der Beschreibung aller in dem Prospekt angegebenen Reisedienstleitungen. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Prospektes wesentlich verändern. Über wesentliche nachträgliche Änderungen werden wir Sie nach Möglichkeit informieren. Wir haften ferner dafür, daß die vertraglichen vereinbarten Reiseleitungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Die Leitungen richten sich dabei nach dem landesüblichen Standard und evtl. Besonderen Gegebenheiten am Zielort. Bei Schiffen sind die regionalen Gegebenheiten und der auf Schiffen dieser Kategorie übliche Standard zu  Berücksichtigen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anderes ergibt. On ein verschulden vorliegt, beurteilt sich nach den Vorschriften, die am Ort der Leistungserbringung gelten. Umfang der Haftung: Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der bei der Durchführung der reise in Anspruch genommen Beförderungsunternehmen dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den behördlich genehmigten Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden dafür eine entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremddienstleistungen, sofern in der Reiseausschreibung darauf hinweist. Dann haften wir nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen. Gewährleistung: Der Reisende kann während der Reise Abhilfe verlangen, wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird. Der Veranstalter kann Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung schaffen, wenn die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluß angetreten und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung abzulehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Das gilt insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverfahren keinen Erfolg hatte und Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann und infolgedessen Leistungsmängel die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Wird der Reisevertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung, sofern auch die Beförderung Gegenstand der Buchung war. Er hat jedoch den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat. Schadensersatz: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden den Schaden zu ersetzen, den dieser durch schuldhafte Pflichtverletzung des Reiseveranstalters erleidet. Neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung des Reisevertrages kann der Reisende einen zusätzlichen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung der Reise liegenden Schadens haben, wenn die Durchführung der Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird. Beschränkung der Haftung: Die Haftung Des Reiseveranstalters ist- gleich aus welchen Rechtsgrund- Insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Reisenden lediglich oder leichte Fahrlässigkeiten des Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eins Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde. Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung des Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen: Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Entsprechende Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer- Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) und den Reiseveranstalter bzw. A seine Kontaktadresse  im jeweiligen Zielort. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

10.Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:

Ihre Ansprüche  sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum schriftlich bei ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden behindert waren, die Frist einzuhalten. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag. die ihnen im Zusammenhang der Buchung und Durchführung der Reise gegen uns zustehen können, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisedatum. Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter ihnen zunächst erklärt, daß die Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seiner Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

11.Versicherungen:

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall-

Reisekranken- und Reisehaftpflicht- Versicherung. Hier berät Sie ihr Reisebüro.

12.Allgemeines:

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben in den Prospekten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Leistung und Erfüllungsort ist der jeweils Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekant ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Reiseveranstalter: EBR- Busreisen GmbH Nordwalder Str.163  48282 Emsdetten  Telefon. 02572-6753

 

 

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