Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
Lieber Reisegast
wir werden uns alle Mühe geben, ihnen die
Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß
Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir bringen, wofür wir
einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem
Reiseveranstalter den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.
Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für
uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich. Wenn wir Ihnen
bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise
schriftlich bestätigen. Der Anmelder haftet auch für die anderen
von ihm angemeldeten Teilnehmer. Sie erhalten in angemessener Zeit
nach der Anmeldung eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen
Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält,
sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt des
Reiseveranstalters ergeben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
von dem Inhalt der Anmeldung ab, dann haben Sie das recht,
innerhalb 10 tagen nach Kenntnisnahme zurückzutreten. Machen Sie
von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende
Inhalt der Reisebestätigung für den Gast und für den
Reiseveranstalter nach Ablauf dieser Frist verbindlich.
2. Bezahlung
Bei der Anmeldung leisten Sie eine Anzahlung
in bar. Sie beträgt 15,-€ pro Person. Den Restbetrag bezahlen Sie
14 Tage vor der Fahrt laut Rechung. Bei kurzfristigen Anmeldungen
wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Wenn bis zum
Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, kann
der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
verlangen. Wir werden Ihre Anzahlung unverzüglich zurückerstatten,
falls wir ihre Buchung nicht bestätigen können und Sie unser
Ersatzangebot nicht angenommen haben. Kosten für Nebenleistungen
wir die Besorgung von Visa etc. Sowie telegrafische oder
telefonische Reservierungen oder Anfragen sind im Reisepreis nicht
enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte
extra an das Reisebüro.
3. Leistungen, Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben
in der Reisebestätigung, die darauf Bezug nehmen.
4. Gepäckbeförderung
Alle Gegenstände, die der Reisende während
der gebuchten Fahrt benötigt, werden kostenlos befördert.
Separates Gepäck und Geräte aller Art können nicht mitgeführt
werden. Wir bitten Sie, die Gepäckstücke selbst ausreichend zu
kennzeichnen. Tiere können nicht mitgenommen werden.
5. Unterbringung, Verpflegung
Am Zielort werden Sie entsprechend ihrer
Buchung untergebracht und verpflegt. Bei Auslandsreisen erwartet
Sie in der Regel die landesübliche Küche. Sollten Sie entgegen
unseren Erwartungen mit der Unterbringung nicht zufrieden sein,
wenden Sie sich unverzüglich an unsere örtliche Reiseleitung bzw.
an den Busfahrer. Reiseverlängerung: Reiseverlängerungen sind
generell nur auf Anfrage möglich. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen: Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in
Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der gesparten Aufwendungen bemühen.
Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich
sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, 20%
des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und
Kosten einzubehalten.
6.Leistungs- und Preisänderungen
Über notwendig werdende Änderungen der
Fahrtzeiten oder der Routen während der Reise entscheidet der
Busfahrer. Wir wollen unser Angebot ständig erweitern und
verbessern, weil das unsere Gäste von uns erwarten. Das macht eine
vorausschauende Planung notwendig, die auch neue, moderne und viel
versprechende Objekte unter Vertrag nimmt, die erst zu
Saisonbeginn fertig werden, also lange nachdem die Prospekte der
Veranstalter erschienen sind. Sollten die ausgeschriebenen Hotels,
Bungalows oder Appartements zum vereinbarten Reisetermin nicht
fertig gestellt oder nicht in Betrieb genommen worden sein oder
sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können,
werden wir Ihnen solche Änderungen unverzüglich mitteilen, sofern
uns das möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig
sind. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung
tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten
Leistung. Evt. Gewährleitungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch Leistungsänderungen
erheblich verändert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen
oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Falls Sie
nicht Zurück- treten, sind evt. Ansprüche auf Minderung beschränkt.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren
Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach
dem Vertragsabschluß liegt. Ändern sich behördlich festgelegte
Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung der Preise
möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Falls Preisänderungen
10% übersteigen, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren innerhalb
10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.
7.Rücktritt durch Kunden, Umbuchung,
Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch
schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung
wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Veranstalter eingeht.
Maßgebend ist der Posteingangsstempel. Wenn Sie zurücktreten, auch
wenn die Reise unsererseits noch nicht bestätigt worden ist, oder
wenn Sie die Reise nicht antreten, behalten wir den Anspruch auf
die vereinbarte Vergütung. Davon werden ersparte Aufwendungen,
evtl. Vorteile einer anderweitigen Verwertung oder sonstige
Ersparnisse abgezogen. Unser pauschalierter Anspruch auf
Rücktrittgebühren beträgt: Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 25,- Pro
Person, bei Tagesfahrten € 10,- pro Person, vom 29-21 Tag vor
Reiseantritt 30 % (mindestens aber die o.g. Beträge), vom
20.-11.Tag vor Reiseantritt vor Reiseantritt 50% vom 10.-2.Tag vor
Reiseantritt 80% 1.Tag sowie Nichtanreise 90% des Reisepreises.
Hierbei ist es unerheblich, ob die gesamte Gruppe oder nur
einzelne Teilnehmer der Gruppe von der Reise oder einzelner
Bestandteile zurücktreten. Auf Ihrem Wunschnehmen wir eine
Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis 30
Tage vor Reiseantritt keine Gebühren erhoben. Als Umbuchung gelten
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Unterkunft oder der Beförderung. Eine Umbuchung einen Tag nach der
o.g. Frist wird wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung
behandelt. Sie können bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für
sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den
Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person
widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe hat (z.B. Spezielle
Erfordernisse für diese Reise, gesetzliche Verbote etc). Bei
Widerspruch durch den Reiseveranstalter gelten die üblichen
Rücktrittsbedingungen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind
sofort fällig.
8.Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann nach Reiseantritt den
Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch
den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das
gleiche gilt, wenn sich jemand in starken Maß vertragswidrig
verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den
Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst. Der Veranstalter muß sich
jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistung erlangt werden, einschließlich evt.
Erstattungen durch Leistungsträger. Der Reiseveranstalter kann von
der Reise zurücktreten: Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktritterklärung
wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn
der Veranstalter die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten
müßte, um die Reise durchzuführen. Voraussetzung ist, daß der
Veranstalter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die
vertraglichen Reiseleistungen zu erbringen /z.B. Durch
Ersatzbeförderung. Änderung der Reiseroute etc.)und daß er die
Umstände, die den Rücktritt erforderlich machen, nicht zu
vertreten hat. Sie erhalten in diesem Fall den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück, es sei denn, daß Sie von einem
Ersatzangebot Gebrauch machen. Jederzeit vor Reiseantritt, wenn
ein Leistungsträger in Konkurs geht. Sie erhalten in diesem Fall
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, es sei denn, daß
Sie von einem Ersatzangebot gebrauch machen. Außergewöhnliche
Umstände. Der Reiseveranstalter bzw. die Rederei kann vor
Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung
der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer
außergewöhnlicher Umstände erscheint, gefährdet oder
beeinträchtigt wird, wie z.B. Durch Krieg, Streik oder Vorfälle,
die in ihrer Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen,
innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen z.B. Entzug der
Landesrechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln,
Embargos), Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse,
Zerstörung von Unterkunftsstätten, Betriebseinstellungen von
Dienstleistungsträgern oder technische Defekte am Transportgerät.
9.Haftung:
Wir halten im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte
Reisevorbereitung: die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.):
die Richtigkeit der Beschreibung aller in dem Prospekt angegebenen
Reisedienstleitungen. Wir haften jedoch nicht für Angaben in
Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, auf deren Entstehung wir
keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen
können. Wir haften auch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach
Drucklegung dieses Prospektes wesentlich verändern. Über
wesentliche nachträgliche Änderungen werden wir Sie nach
Möglichkeit informieren. Wir haften ferner dafür, daß die
vertraglichen vereinbarten Reiseleitungen ordnungsgemäß erbracht
wurden. Die Leitungen richten sich dabei nach dem landesüblichen
Standard und evtl. Besonderen Gegebenheiten am Zielort. Bei
Schiffen sind die regionalen Gegebenheiten und der auf Schiffen
dieser Kategorie übliche Standard zu Berücksichtigen Wir haften
für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus
den Umständen etwas anderes ergibt. On ein verschulden vorliegt,
beurteilt sich nach den Vorschriften, die am Ort der
Leistungserbringung gelten. Umfang der
Haftung: Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der bei
der Durchführung der reise in Anspruch genommen
Beförderungsunternehmen dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den
behördlich genehmigten Vorschriften im nationalen und
internationalen Bereich sowie im Rahmen der
Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Wir haften nicht für
Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich
vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
solche gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise
oder zusätzlich zu dieser einer Pauschalreise oder zusätzlich zu
dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem
Reisenden dafür eine entsprechender Beförderungsnachweis
ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit
Fremddienstleistungen, sofern in der Reiseausschreibung darauf
hinweist. Dann haften wir nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen.
Gewährleistung: Der Reisende kann während der Reise Abhilfe
verlangen, wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht wird. Der Veranstalter kann Abhilfe durch eine gleich-
oder höherwertige Ersatzleistung schaffen, wenn die
Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der
Reiseleistung auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluß
angetreten und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden ist. Der Reisende ist berechtigt, die
Ersatzleistung abzulehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, dem
Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Das gilt
insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der
Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen, falls das Abhilfeverfahren keinen Erfolg hatte und
Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden
sind. Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag
kündigen, wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht
geleistet werden kann und infolgedessen Leistungsmängel die
Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Wird der
Reisevertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den
Anspruch auf Rückführung, sofern auch die Beförderung Gegenstand
der Buchung war. Er hat jedoch den Teil des Reisepreises zu zahlen,
der auf Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat.
Schadensersatz: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem
Reisenden den Schaden zu ersetzen, den dieser durch schuldhafte
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters erleidet. Neben dem
Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung des
Reisevertrages kann der Reisende einen zusätzlichen Anspruch auf
Ersatz des in der Beeinträchtigung der Reise liegenden Schadens
haben, wenn die Durchführung der Reise vereitelt oder erheblich
beeinträchtigt wird. Beschränkung der Haftung: Die Haftung Des
Reiseveranstalters ist- gleich aus welchen Rechtsgrund- Insgesamt
auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
den Reiseveranstalter oder einen Leistungsträger herbeigeführt
wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen,
wenn der Eintritt des Schadens beim Reisenden lediglich oder
leichte Fahrlässigkeiten des Leistungsträgers oder durch
unerlaubte Handlungen eins Leistungsträgers bei Gelegenheit der
Vertragserfüllung verursacht wurde. Unsere Haftung als
Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung
des Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken
oder ausschließen. Mitwirkungspflicht,
Beanstandungen: Jeder Reisende ist verpflichtet, bei
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. Entsprechende Schäden
gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu
Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich
unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht
erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben,
wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-
Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) und den Reiseveranstalter
bzw. A seine Kontaktadresse im jeweiligen Zielort. Kommt ein
Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche
insoweit nicht zu. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen.
10.Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum schriftlich bei
ihrem Reiseveranstalter geltend zu machen. Für die Einhaltung der
Frist ist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf
können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden behindert waren, die Frist einzuhalten. Sämtliche
Ansprüche aus dem Reisevertrag. die ihnen im Zusammenhang der
Buchung und Durchführung der Reise gegen uns zustehen können,
verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten
Rückreisedatum. Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen
Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in 3 Jahren.
Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter ihnen
zunächst erklärt, daß die Beanstandungen und Ansprüche geprüft
werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn der Veranstalter dem
Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seiner Entscheidung im
Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
11.Versicherungen:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir
Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer
Reiseunfall-
Reisekranken- und Reisehaftpflicht-
Versicherung. Hier berät Sie ihr Reisebüro.
12.Allgemeines:
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von
Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben in den
Prospekten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das
gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Mündliche
Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt
worden sind. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen,
jedoch ohne Gewähr. Leistung und Erfüllungsort ist der jeweils
Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute für
Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben
sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekant ist, ist der Sitz des
Reiseveranstalters.
Reiseveranstalter: EBR- Busreisen GmbH
Nordwalder Str.163 48282 Emsdetten Telefon. 02572-6753